Die Probezeit
Laut Berufsbildungsgesetz mindestens 1, höchstens 4 Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Übernahme nach der Ausbildung
Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es normalerweise nicht – außer er steht im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Deshalb: einige Monate vor Prüfungsende aktiv nach der Übernahme fragen – nicht einfach abwarten.
Das Wichtigste
Am Ende steht dir ein Ausbildungszeugnis zu – auf Wunsch ein qualifiziertes mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Das ist die Grundlage für jede Bewerbung danach.