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LB-13 · Ausbildung & Soft Skills

Ausbildungsrecht & Berufseinstieg

Das juristische Grundgerüst rund um die Ausbildung – kurz und praxisnah

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Die Probezeit

Laut Berufsbildungsgesetz mindestens 1, höchstens 4 Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kündigung nach der Probezeit

Berufsschule & Jugendarbeitsschutz

Übernahme nach der Ausbildung

Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es normalerweise nicht – außer er steht im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Deshalb: einige Monate vor Prüfungsende aktiv nach der Übernahme fragen – nicht einfach abwarten.

Das Wichtigste

Am Ende steht dir ein Ausbildungszeugnis zu – auf Wunsch ein qualifiziertes mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Das ist die Grundlage für jede Bewerbung danach.