Inventar
Eine aktuelle Übersicht aller Geräte, Systeme und Software ist die Grundlage für jede weitere Maßnahme.
DSGVO, NIS2, GoBD & Co. – ich zeige Ihnen, was für Ihr Unternehmen wirklich gilt, welche Bausteine den größten Unterschied machen, und wo Sie mit dem kostenlosen Selbsttest in wenigen Minuten stehen.
Die Datenschutz-Grundverordnung und das BDSG verpflichten Sie, personenbezogene Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu schützen, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen und Datenschutzverletzungen der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden zu melden. In meiner Beratung helfe ich Ihnen, diese Pflichten praktikabel umzusetzen – ohne Ihren Arbeitsalltag zu überfrachten.
Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft – ohne Übergangsfrist. Betroffen sind Sie in der Regel als „wichtige Einrichtung", wenn Sie in einem regulierten Sektor tätig sind und mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz haben; ab 250 Mitarbeitenden bzw. über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme gelten Sie als „besonders wichtige Einrichtung". NIS2 verlangt aktives Risikomanagement und Meldepflichten gegenüber dem BSI. Die Bußgelder reichen bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige, bis zu 7 Mio. € bzw. 1,4 % für wichtige Einrichtungen – und die Geschäftsführung haftet dafür persönlich und kann diese Verantwortung nicht delegieren. Ich prüfe mit Ihnen, ob und wie Sie betroffen sind.
Die GoBD verlangen eine revisionssichere, unveränderbare Aufbewahrung geschäftsrelevanter Unterlagen und E-Mails über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinweg. Ich zeige Ihnen, wie sich das technisch sauber und ohne zusätzlichen Aufwand im Alltag umsetzen lässt.
Ob DSGVO, NIS2 oder allgemeine Sorgfaltspflicht – überall taucht der unbestimmte Rechtsbegriff „Stand der Technik" auf. Er bedeutet: Sie müssen die aktuell verfügbaren, etablierten Schutzmaßnahmen einsetzen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich halte Sie auf dem Laufenden, welche Maßnahmen aktuell dazugehören.
Unabhängig von NIS2 haften Geschäftsführer nach § 43 GmbHG persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen – dazu zählt zunehmend auch angemessene IT-Sicherheit. Wer Risiken erkennbar ignoriert, riskiert im Schadensfall die persönliche Haftung.
Das TDDDG regelt, wann Sie auf Ihrer Website Cookies oder Tracking nur mit Einwilligung einsetzen dürfen. Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihr Auftritt hier sauber aufgestellt ist – meine eigene Seite verzichtet bewusst komplett auf Cookies und Tracking.
Diese Grundlagen entscheiden in der Praxis über Ihre IT-Sicherheit – unabhängig davon, welches Gesetz gerade greift.
Eine aktuelle Übersicht aller Geräte, Systeme und Software ist die Grundlage für jede weitere Maßnahme.
3 Kopien, 2 Medien, 1 externer Standort – und regelmäßig getestete Wiederherstellung.
Sicherheitsupdates zentral, zeitnah und dokumentiert einspielen.
Firewall und zentral verwalteter Virenschutz auf allen Geräten.
Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zugriffsrechte nur im nötigen Umfang.
Spam-/Phishing-Schutz und revisionssichere Archivierung nach GoBD.
Regelmäßige Schulungen, damit Mitarbeitende Phishing & Co. erkennen.
Ein dokumentierter Plan, der im Ernstfall Zeit spart.
Aktuelle Dokumentation von Infrastruktur, Zuständigkeiten und Verarbeitungsverzeichnis.
Die meisten Anforderungen überschneiden sich in der Praxis: Wer die neun Bausteine sauber umsetzt, erfüllt damit bereits einen großen Teil von DSGVO, NIS2 und GoBD gleichzeitig. Mein Rat: Zuerst den IT-Grundschutz (die neun Bausteine) herstellen, dann konkret prüfen, ob und in welcher Kategorie Sie von NIS2 oder weiteren Pflichten betroffen sind (Anforderungen & Pflichten), und erst danach – falls sinnvoll oder gefordert – in Richtung eines strukturierten ISMS nach ISO 27001 weiterdenken. So beginnen Sie nicht direkt mit der komplexesten Stufe, obwohl die Grundlagen noch fehlen.
11 kurze Fragen zu den neun Bausteinen – mit einem Klick pro Frage. Am Ende erhalten Sie sofort Ihr Ampel-Ergebnis mit priorisierten Empfehlungen.
Hinweis: Dieser Selbsttest ist eine unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Auditierung oder Rechtsberatung. Es werden keine Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige personenbezogenen Daten abgefragt, gespeichert oder übertragen – er läuft vollständig lokal in Ihrem Browser.